Ob eine versehentlich angelassene Herdplatte oder ein unbeabsichtigter Zusammenstoß mit einem Radfahrer – Missgeschicke können trotz großer Vorsicht immer wieder passieren. Auch wenn Sie den Schaden ungewollt verursacht haben, müssen Sie laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit Ihrem gesamten Vermögen dafür haften. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob dies überhaupt finanziell für Sie möglich ist. Da selbst bei kleinen Missgeschicken, wie einer angelassenen Herdplatte, Kosten in Millionenhöhe möglich sind, lohnt sich der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.
So individuell wie Ihr Alltag sollte auch Ihr Versicherungsschutz sein: Wählen Sie zwischen den drei Tarifoptionen Top, Komfort und Basis.
Top | Komfort | Basis | |
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Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 75 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und 15 Mio. Euro zusätzlich für Vermögensschäden |
30 Mio. Euro pauschal | 10 Mio. Euro pauschal |
Best-Leistungs-Garantie | |||
Sachschäden an Gebäuden | |||
Verlust von fremden privaten Schlüsseln | 100.000 Euro | 50.000 Euro | 30.000 Euro |
Verlust von beruflichen Schlüsseln | 50.000 Euro | 30.000 Euro | |
Mallorca-Deckung (Info) | |||
Heizöltank (Info) | |||
Gefälligkeitsschaden | |||
Schäden an fremden geliehenen Sachen | 50.000 Euro | ||
Sachbeschädigung durch Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen bis 10.000 Euro | |||
Falschbetankung von fremden Kfz | |||
Schäden durch Drohnen/Flugmodelle | Bis 5 kg Abfluggewicht 10 Mio. Euro | Bis 2 kg Abfluggewicht 5 Mio. Euro | Bis 250 g Abfluggewicht 3 Mio. Euro |
In diesen Schadensfällen sind Sie finanziell abgesichert
Beim Fahrradfahren stoßen Sie mit einer anderen Radfahrerin zusammen. Diese verletzt sich schwer und verlangt Schmerzensgeld und Lohnfortzahlungen.
Sie bügeln die Wäsche und werden von Ihren Kindern unterbrochen, da diese Ihre Hilfe benötigen. Sie vergessen, das Bügeleisen auszustellen, wodurch es zu einem Brand in Ihrer Mietwohnung kommt.
Sie haben den Schlüssel zu Ihrer Mietwohnung verloren. Da es sich um einen Schließanlagen-Schlüssel handelt, ist der finanzielle Schaden hoch.
Ihre fünfzehnjährige Tochter begutachtet das neue Smartphone ihrer Freundin. Dabei fällt es ihr versehentlich aus der Hand und das Display geht zu Bruch.
Sie sind bei Freunden zu Besuch. Während der angeregten Unterhaltung verschütten Sie unbeabsichtigt etwas von Ihrem Getränk auf dem Sofa der Freunde. Dies führt zu einer Beschädigung des Stoffes.
Bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die Sie einem Dritten fahrlässig zugefügt haben, können Sie haftbar gemacht werden. Die private Haftpflicht springt in diesen Fällen für Sie ein und übernimmt die Kosten im Schadensfall, sofern es sich um berechtigte Schadenersatzansprüche handelt.
Nein, die private Haftpflicht ist keine Pflichtversicherung. Allerdings gibt es Situationen, bei denen eine Privathaftpflicht vorgeschrieben ist, zum Beispiel bei einem privaten Drohnenflug oder für Skifahrende in Italien. Ebenfalls müssen Hunde in bestimmten Bundesländern über die Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert sein. Generell empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, um vor hohen Kosten geschützt zu sein.
Ihre Kinder sind während der gesamten Ausbildung bzw. während des Studiums, unabhängig vom Alter, bei Ihnen in der Privathaftpflicht mitversichert. Der Versicherungsschutz greift in diesem Fall auch, wenn Ihre Kinder nicht mehr bei Ihnen leben.
Nach Abschluss der Ausbildung oder des Studiums benötigen Ihre Kinder eine eigene Versicherung, sofern sie in einem anderen Haushalt wohnen. Hierfür gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, sind über die private Haftpflicht mitversichert. Dies gilt auch, wenn sie bereits einen Beruf ausüben.
Kinder unter 7 Jahren können nicht haftbar gemacht werden für Schäden, die sie verursacht haben. Kinder zwischen 7 und 18 Jahren müssen für ihre Schäden haften, wenn sie deliktfähig sind. Dies liegt vor, wenn sie die dafür notwendige Einsicht besitzen. Verletzen Sie als Eltern die Aufsichtspflicht über Ihre Kinder, haften Sie selbst. Das Alter der Kinder ist dann nicht von Relevanz.
Der Versicherungsschutz der privaten Haftpflicht greift auch im Ausland. Bei weltweiten vorübergehenden Auslandsaufenthalten gilt dieser bis zu fünf Jahre. Innerhalb von Europa sind Sie zeitlich unbegrenzt abgesichert.
In der Tarifvariante Top der privaten Haftpflichtversicherung der SV sind auch Schäden an geliehenen Sachen bis 30.000 Euro mitversichert.
In Ihrer privaten Haftpflicht sind alle Personen mitversichert, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Voraussetzung hierfür ist ein gemeinsamer Lebensmittelpunkt. Personen, die in einer eigenen Einliegerwohnung im Haus leben, sind daher nicht bei Ihnen mitversichert.
Die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die Ihre Hunde, Pferde oder Zugtiere Dritten zufügen. Ebenfalls werden unberechtigte Ansprüche abgewehrt. So sind Sie bei Schäden durch Ihre Tiere optimal finanziell abgesichert.
Die Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherung schützt Sie, wenn Heizöl aus Ihrem Tank ausläuft. Denn Sie haften als Inhaber aufgrund der besonderen Gefährlichkeit für den Schaden, unabhängig von Ihrem eigenen Verschulden.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung schützt Sie und Ihren Grundbesitz und wendet finanzielle Folgen von Unfällen, die auf Ihrem Grundstück geschehen sind, ab. Sie springt beispielsweise ein, wenn ein Passant vor Ihrer Haustür stürzt.
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